Links die wir in den Bereichen CAD - Konstruktion, Maschinenbau und IT für informativ halten. Wenn Sie sich anmelden erhalten Sie zusätzlichen Zugriff auf weitere Links, insbesondere den Bereich der Dokumentation:
Produkthaftung im weiteren Sinne ist ein Teilbereich des Schuldrechts aus unerlaubter Handlung gem § 823 ff. BGB sowie der durch Rechtsfortbildung entwickelten Institute der Positiven Vertragsverletzung (pVV) und der culpa in contrahendo („cic“, Verschulden vor Vertragsabschluss), die mittlerweile auch im BGB kodifiziert sind (§ 241 Abs. 2 BGB mit § 280 Abs. 1 BGB).
Die Produkthaftung bezeichnet die Haftung auf Schadensersatz für die Lieferung einer fehlerhaften Kaufsache und für Schäden, die dadurch an anderen Rechtsgütern entstehen.